AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma TecAds GmbH

Die Erbringung von Dienstleistungen durch die TecAds GmbH, Eberhofweg 50, 22415 Hamburg erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

  1. Allgemeine Begriffsbestimmungen
  2. Geltungsbereich
  3. Vertragsbestandteile
  4. Grundsätze der Leistungserbringung durch die TecAds GmbH
  5. Vergütung
  6. Fälligkeit, Rechnungslegung, SEPA-Lastschrift
  7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  8. Gewährleistung
  9. Haftung / Freistellung
  10. Höhere Gewalt
  11. Rechte
  12. Referenzen
  13. Vertragsbeendigung
  14. Vertraulichkeit und Datenschutz
  15. Gerichtsstand, anwendbares Recht
  16. Salvatorische Klause
1. Allgemeine Begriffsbestimmungen

In den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) wird die TecAds GmbH, Eberhofweg 50, 22415 Hamburg mit dem Begriff „TecAds“ bezeichnet. Der Vertragspartner von TecAds ist der „Auf-traggeber“, das abzuschließende Vertragsverhältnis der „Vertrag“.

2. Geltungsbereich

2.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern im Hinblick auf die Erbringung von Servicedienstleistungen durch TecAds insbeson-dere Amazon Marketing sowie Amazon SEO, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Geschäftskunden handelt.

2.2 Geschäftskunden im Sinne dieser AGB sind alle Unternehmer (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Unter Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TecAds ihrer Geltung ausdrücklich zuge-stimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TecAds in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dessen Lieferungen vorbehaltlos
annimmt

2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen allgemeinen Einkaufsbe-dingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein in Textform geschlossener Vertrag bzw. die Bestätigung von TecAds in Textform maßgebend.

2.5 Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Erbringung von Servicedienstleistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass TecAds in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.tecads.de/agb abrufbar.

2.6 TecAds behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen, sofern der Auftraggeber hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung oder Ergänzung, so kann TecAds das Vertragsverhältnis im Hinblick auf Servicedienstleistun-gen durch ordentliche Kündigung beenden.

3. Vertragsbestandteile

Der vom Auftraggeber unterzeichnete Leistungsvereinbarung (LVB) ist wesentlicher Bestandteile des Vertragsverhältnisses.

4. Grundsätze der Leistungserbringung durch TecAds

4.1 TecAds wird die geschuldeten Leistungen vereinbarungsgemäß sowie im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter Anwendung des Sorgfaltsmaßstabs eines ordentlichen Kauf-manns erbringen.

4.2 Im Rahmen des Dienstvertrages schuldet TecAds dem Auftraggeber keine konkrete Suchmaschineplatzierung oder eine bestimmte Zielerreichung (vgl. § 611 ff. BGB).

4.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen. TecAds weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Fragen leistet. Für die Ein-haltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber kann eine rechtliche und steuerliche Prüfung der in Auftrag gegebenen Leistung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verlangen, sofern er die damit verbundenen Kosten übernimmt. Die rechtliche oder steuerliche Prüfung ist in der LVB ausdrücklich zu beauftragen. TecAds wird den Prüfungsauftrag des Auftraggebers sodann an einen entsprechenden Berufsträger wei-terleiten. Ein Beratungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Berufsträger der steuer- oder rechtsberatenden Berufe zustande

4.4 Die Leistungserbringung nach Ziff. 4.1 erfolgt im Regelfall dadurch, dass der Auftraggeber TecAds die Zugang zu seinem Amazon Seller-Central Account überlässt und TecAds die vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Webekampagnen entsprechend der Vereinbarung aus dem LVB optimiert oder neu erstellt.

5. Vergütung

5.1 Servicedienstleistungen von TecAds werden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, auf Basis des zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsvereinbarung (LVB) abgerechnet

5.2. TecAds erhält je nach Vereinbarung in der LVB:
eine umsatzabhängige Leistungspauschale,
eine monatliche Pflegepauschale für die Service-Betreuung,
eine einmalige Pauschale für die Service-Optimierung, und/oder
ein aufwandsbezogenes Entgelt für zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen.

5.3 Stundenlohnarbeiten werden nur auf ausdrückliche Anordnung durch den Auftraggeber erbracht. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des in der LVB genannten Stundensatzes. In diesem Fall hat TecAds ihre Leistungen genau zu erfassen und abzurechnen. Die Anfahrtszeiten zum regelmäßigen Einsatzort gelten nicht als Zeitaufwand, sondern sind gesondert zu vergüten

5.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag notwendig sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Als Anfahrtspauschale werden bis zu 10 km pauschal EUR 15,- berechnet. Bei Anreisen über 10 km wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,30 /km angesetzt.

6. Fälligkeit, Rechnungslegung, SEPA-Lastschrift

6.1 Die einmalige Pauschale für die Service-Optimierung wird fällig wie folgt: 50% zu Auftragsbeginn; 50% nach erbrachter Leistung.

6.2 Bei Vereinbarung einer umsatzabhängigen Leistungspauschale entfällt die Verpflichtung zur Anzahlung.

6.3 Die Pflegepauschale für die Service-Betreuung sowie die umsatzabhängige Leistungspauschale wird jeweils in der ersten Kalenderwoche des Folgemonats nach Leistungserbringung abgerechnet.

6.4 Im Rahmen dieses Vertrages gestellte Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Te-
cAds zu erfolgen. TecAds ist nicht verpflichtet, eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel zu akzeptieren; in jedem Fall erfolgt dieHingabe des Schecks oder Wechsels lediglich erfüllungshalber. Die Hingabe führt nicht zu einer Stundung der Forderung. Die mit der Verwertung eines Schecks oder Wechsels verbundenen Kosten gehen zu
Lasten des Auftraggebers

6.5 Soweit der Aufraggeber ein SEPA- Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes:
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat autorisiert der Auftraggeber gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Lastschriften von TecAds. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. Der Rechnungsbetrag wird mittels SEPA-Lastschriftmandats innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungslegung vom Auftraggeber benannten Konto abgebucht, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation (“Pre-Notification”) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung) von TecAds an den Auftraggeber, die eine Belastung mittels SEPA- Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Auftraggeber die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggeber

7.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für TecAds kostenlos erbracht wer-den. Insbesondere hält der Auftraggeber den Zugang zu seinem Amazon Seller-Central Account solange offen und bereit bis die LVB endet.

7.2 Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und seine Pflichten zur Beistellung sind wesentliche Pflichten des Auftraggebers. Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen. Der Vergütungsanspruch von TecAds bleibt bei feh-lender Mitwirkung unberührt.

7.3 Der Auftraggeber wird TecAds vor Leistungserbringung folgende Informationen zur Verfügung stellen:
Budget bzw. Margennennung für die Einleitung & Umsetzung neuer Werbekampagnen (ACOS-Werte)
Produktinformationen – und Eigenschaften
Informationen zu bestehenden Werbekampagnen Preis-Ober – und Untergrenzen
Produktzertifikate, Identitätsnachweise, Steuerbescheinigungen (z.B. F22 UStG), Verkaufsberechtigungen Urheberrechtsunterlagen, Unterlagen der durchgeführten Markenregistrierung, Kunden – und Liefe-rantenverträge, insofern diese zur ordentlichen Leistungserbringung benötigt werden

7.4 Der Auftraggeber stellt außerdem sämtlich zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Informationen (insbesondere Bilder, Text, Videos etc.) zur Verfügung. Texte und Grafikelemente kann der Auf-traggeber sowohl in elektronischer Form, in einem anerkannten und gängigen Speicherformat (jpeg, doc, pdf etc.), als auch auf einem gängigen Datenträger (USB-Stick, DVD, Blue-Ray etc.) liefern. Ist eine Konvertierung der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten

7.5 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber TecAds alle aus der Benutzung dieser Datenträ-ger entstehenden Schäden und stellt TecAds von allen Ansprüchen Dritter frei. Die ordnungsgemäße Datensicherung vor und während der Ausführung der Leistungen durch TecAds obliegt dem Auftraggeber. Von allen übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die TecAds jederzeit kostenlos zurückgreifen kann. Für den Inhalt übertragener Daten ist allein der Auftraggeber ver-antwortlich.

7.6 Der Auftraggeber darf TecAds nur solche Inhalte und Informationen im Sinne von Ziff. 7.4 überlassen, zu deren Nutzung er ausreichend berechtigt ist. Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass TecAds die zur Nutzung dieser Inhalte und Informationen erforderlichen Rechte erhält, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht, das „Recht am eigenen Bild“ und dem Geschäfts-geheimnisgesetz. Auf Verlangen von TecAds hat der Auftraggeber seine Berechtigung nachzuweisen

7.7 Für die von TecAds zu erbringenden Leistungen ist dieser vom Auftraggeber ein weisungsberechtigter Ansprechpartner zu benennen und zur Verfügung zu halten, der für alle zur Erledigung des Auftrags anstehenden Fragen zuständig, kompetent und bevollmächtigt ist. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des weisungsberechtigten Ansprechpartners wird TecAds unverzüglich schriftlich ein Nachfolger bzw. der Vertreter mitgeteilt.
Der Ansprechpartner wird TecAds bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der auf Amazon angebotene Produkte des Auftraggebers und mögliche Suchbegriffe liefern.

8. Gewährleistung

8.1 Für Mängel ihrer Leistungen haftet TecAds nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

8.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung zwölf (12) Monate und beginnt diese mit der Abnahme bzw. Übergabe. Gehört zum Leistungs-umfang der TecAds die Installation von Software oder Hardware, beginnt die Mängelhaftung mit der Installation.

9. Haftung / Freistellung

9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet TecAds bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den ein-schlägigen gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haftet TecAds – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TecAds nur:
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ver-
tragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von TecAds jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens und bei Vermögensschäden betragsmäßig auf die jeweils vereinbarte Netto-Vergütung begrenzt.

9.3 TecAds haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der von ihr recherchierten Keywords. TecAds wird den Auftraggeber auf wettbe-werbs- und markenrechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihr bekannt sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Keywords selbstständig und gewissen-haft prüfen zu lassen, bevor er diese im geschäftlichen Verkehr verwendet.

9.4 Die sich aus Ziff. 9.2 und 9.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit TecAds einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen ha-ben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den Ziffern 9.1 bis 9.4 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesonde-
re für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

9.6 Soweit die Schadensersatzhaftung TecAds gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung derer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.7 Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist auf die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches anzurechnen.

9.8 Mit den vorstehenden Haftungsregelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers nicht verbunden.

9.9 Der Auftraggeber stellt TecAds für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter (z.B. Amazon) durch die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Amazon-ASIN-Inhalten und/oder allge- mein getätigter Optimierungsleistungen von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei insofern TecAds diese nachweislich nicht zu verantworten hat und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die TecAds durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die TecAds entstehen sollten.

9.10 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm nach Ziff. 7.4 überlassenen Informationen und Inhalte nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter (z.B. Urheber- und Markenrechte) eingreifen. Der Auf-traggeber stellt TecAds hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei und ersetzt TecAds die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.

9.11 Für etwaige Cyberattacken, Hacks, unbefugte Accountzutritte, Spambots, Phishing, Spammails und alle damit verbundenen Folgen für den Auftraggeber gleich welcher Art (Existentielle Folgen, finanzielle Verluste, Listing Sperrungen, Account-Schließung, Gebotserhöhungen), stellt der Auftraggeber TecAds frei von jeden Ansprüchen (auch Dritter), insofern TecAds diese nachweisbar nicht zu verantworten hat.

10. Höhere Gewalt

10.1 Sofern TecAds durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert ist, wird TecAds für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Auftraggeber zum Schadenersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern TecAds die Erfüllung ihrer Pflichten durch unvorhersehbare und von TecAds nicht zu vertretende Umstände, insbeson-
dere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird.

10.2 TecAds ist berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als drei Monate andauert und an der Erfüllung des Vertrages infolge des Hindernisses für Te-cAds kein Interesse mehr besteht.

11. RechteA

11.1 Soweit bei Durchführung dieses Vertrages durch Leistungen von TecAds urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, werden alle ausschließlichen Nutzungsrechte daran unwiderruflich dem Auftragge-ber übertragen. Insbesondere ist damit auch eine Übertragung dieser Rechte vom Kunden auf Dritte möglich.

11.2 Der Auftraggeber räumt TecAds ein einfaches Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, deren Nutzung zur Vertragserfüllung notwendig ist, für die Dauer dieses Vertrages und zum Zwecke der Vertragserfüllung ein. Gleiches gilt für alle anderen Schutzrechte, deren Nutzung zur Vertragserfüllung notwendig ist.

11.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Nutzungsrechte, die von Dritten eingeräumt werden müssen, damit TecAds die in diesem Vertrag geschuldeten Servicedienstleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, tatsächlich vorliegen. Sollten Dritte Ansprüche gegen TecAds oder einen ihrer Mitarbeiter wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend machen, stellt der Auftraggeber TecAds auf deren erstes Anfordern von allen Ansprüchen der Dritten frei.

12. Referenzen

12.1 Der Auftraggeber räumt TecAds das Recht ein, diesen auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber benennen und die Wort–Bild Marke des Auftraggebers für Referenzzwecke auf ihrer Homepage und sonstigen Werbeunterlagen verwenden zu dürfen.

12.2 TecAds darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

13. Vertragsbeendigung

13.1 Sofern sich aus der LVB nichts anderes ergibt, wird der Vertrag über die Service-Betreuung auf unbestimmte Zeit geschlossen zunächst mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Danach ist eine Kündi-gung mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Quartalsende möglich. (Alternativ 3 Monate zum Monatsletzten.)

13.2 TecAds ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, insbesondere wennder Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gem. Ziff. 7 trotz Aufforderung unter angemessener Fristsetzung nicht nachkommt,der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen (auch im Hinblick auf Teil- bzw. Abschlagszahlungen) nicht nachkommt,Der Auftraggeber von Amazon geforderte Auflagen (z.B. CE-Kennzeichnungen) nicht oder unzureichend erfüllt oderseitens des Auftraggebers die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

13.3 Das Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.4 Die Leistungsvereinbarung kann im beiderseitigen Einvernehmen mit sofortiger Wirkung beendet oder auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

13.5 Jede Kündigung bedarf der Textform.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

14.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten bzw. im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen im Sinne des § 2 Ziff. 1 lit. b GeschGehG zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertragspartner werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu angehalten sind, zur Geheimhaltung und Nichtverwertung verpflichtet, soweit sie mit den vertraglichen Leistungen in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer beider Partner. Gleiches gilt für deren Verwertung.

14.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten bzw. im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen entfällt, soweit diesedem informierten Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oderder Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oderAder Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden oderim Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden.

14.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Information durch Beschluss eines Gerichts, Anordnung einer Behörde oder ein Gesetz besteht.

14.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

14.5 Die Vertragspartner verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Entsprechende Ver-pflichtungen werden die Vertragspartner ihren Mitarbeitern, Zulieferern und anderen Personen, die mit den vertraglichen Leistungen in Berührung kommen, auferlegen.

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten (einschließlich solcher aus Wechseln und Schecks) ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt.

15.2 TecAds ist auch berechtigt, an dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht zu klagen.

15.3 Für alle vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Verein-barungen nicht berührt.

Hamburg, März 2021
AGB Version: 1.0 (Stand 28.03.2021